Das Opfer des Judas Makkabäus für Verstorbene – ein Beweis für das Fegefeuer?

39 Am nächsten Tag kamen die Leute des Judas, um die Leichen der Gefallenen zu überführen – es war inzwischen höchste Zeit geworden – und sie inmitten ihrer Angehörigen in den Familiengräbern zu bestatten. 40 Da entdeckten sie, dass alle Toten unter ihren Kleidern Amulette der Götter von Jamnia trugen, obwohl das den Juden vom Gesetz her verboten ist. Da wurde allen klar, dass die Männer deswegen gefallen waren, 41 und sie priesen nun alle das Wirken des Herrn, des gerechten Richters, der das Verborgene ans Licht bringt. 42 Anschließend hielten sie einen Bittgottesdienst ab und beteten, dass die begangene Sünde wieder völlig ausgelöscht werde. Der edle Judas aber ermahnte die Leute, sich von Sünden rein zu halten; sie hätten ja mit eigenen Augen gesehen, welche Folgen das Vergehen der Gefallenen gehabt habe. 43 Er veranstaltete eine Sammlung, an der sich alle beteiligten, und schickte etwa zweitausend Silberdrachmen nach Jerusalem, damit man dort ein Sündopfer darbringe. Damit handelte er sehr schön und edel; denn er dachte an die Auferstehung. 44 Denn hätte er nicht erwartet, dass die Gefallenen auferstehen werden, wäre es überflüssig und sinnlos gewesen, für die Toten zu beten. 45 Auch hielt er sich den herrlichen Lohn vor Augen, der für die hinterlegt ist, die in Frömmigkeit entschlafen. Ein heiliger und frommer Gedanke! Darum ließ er die Toten entsühnen, damit sie von der Sünde befreit werden.
(2 Makkabäer 12,39-45)

Diese Verse stehen am Ende eines Kapitels, in dem verschiedenste Schlachten des jüdischen Freiheitskämpfers Judas Makkabäus erzählt werden. Er war ein frommer Jude und sah, als bei den im Kampf gefallenen Männern Amulette heidnischer Götter gefunden worden waren, ihren Tod als Strafe Gottes. Anschließend wird erzählt, dass er Geld für Sündopfer für die Verstorbenen gesammelt hat. Im Hinblick auf die Auferstehung wird das ein „heiliger und frommer Gedanke“ genannt. Ob Judas Makkabäus das tatsächlich gemacht hat, ist eine andere Frage. Einerseits ist 2 Makkabäer ein – wenn auch auf Unterhaltung hin angelegtes (2 Makkabäer 15,37-39) – geschichtliches Buch. Andererseits findet sich darin auch vieles Legendenhafte.

Opfer oder Gebete für Verstorbene sind in der Bibel nicht bekannt, weder im Alten noch im Neuen Testament.

In der Einheitsübersetzung gibt es zu Vers 45 eine kurze Fußnote:

In diesem Vers steht der einzige alttestamentliche Hinweis auf einen Zwischenzustand, der als Läuterungsort verstanden wird.

Doch ist das tatsächlich ein alttestamentlicher Hinweis?

Im jüdischen Kanon gibt es die Makkabäerbücher nicht. Die älteste erhaltene christliche Kanonliste zu den Büchern des Alten Testaments, ein Text von Melito von Sardes aus dem 2. Jahrhundert, kennt sie auch nicht. Man findet sie aber in Handschriften der Septuaginta, die auch manche von den Katholiken nicht akzeptierte Schriften enthalten. Endgültig als kanonisch bestätigt wurde das 2. Makkabäerbuch zusammen mit den übrigen „deuterokanonischen“ Büchern am Konzil von Trient am 8. April 1546 in Dekret Sacrosancta oecumenica. Vermutlich war ein wichtiger Grund für die Kanonisierung dieses Buches, dass man in ihm ein Argument für das Gebet für Verstorbene und damit auch für den Reinigungsort zu finden meinte.

In der Tat verweist auch der Katechismus der Katholischen Kirche (KKK) in Punkt 1032 auf 2 Makkabäer 12,45.

Diese Lehre stützt sich auch auf die Praxis, für die Verstorbenen zu beten, von der schon die Heilige Schrift spricht: „Darum veranstaltete [Judas der Makkabäer] das Sühnopfer für die Verstorbenen, damit sie von der Sünde befreit werden“ (2 Makk 12,45).

Doch wäre selbst unter der unrichtigen Annahme, dass das 2. Makkabäerbuch Heilige Schrift sei, diese Stelle ein Argument für das Fegefeuer und das Gebet für die Verstorbenen?

Im KKK heißt es zum Fegefeuer oder Purgatorium:

1030 Wer in der Gnade und Freundschaft Gottes stirbt, aber noch nicht vollkommen geläutert ist, ist zwar seines ewigen Heiles sicher, macht aber nach dem Tod eine Läuterung durch, um die Heiligkeit zu erlangen, die notwendig ist, in die Freude des Himmels eingehen zu können.

Sind diese Soldaten „in der Gnade und Freundschaft Gottes“ gestorben? Sie sind als Götzendiener gestorben. Das ist nach den Worten der Heiligen Schrift keine „lässliche“ Sünde.

Lauft nicht in euer Verderben und macht euch kein Kultbild, das irgendetwas darstellt, keine Statue, kein Abbild eines männlichen oder weiblichen Wesens, […] (Deuteronmium 4,16)

Die nichtige Götzen verehren, verlassen den, der ihnen Gutes tut. (Jona 2,9)

Nun aber habe ich euch geschrieben: Habt nichts zu schaffen mit einem, der sich Bruder nennt und dennoch Unzucht treibt, habgierig ist, Götzen verehrt, lästert, trinkt oder raubt; mit einem solchen Menschen sollt ihr auch keine Tischgemeinschaft haben. (1 Korinther 5,11)

9 Wisst ihr denn nicht, dass Ungerechte das Reich Gottes nicht erben werden? Täuscht euch nicht! Weder Unzüchtige noch Götzendiener, weder Ehebrecher noch Lustknaben, noch Knabenschänder, 10 noch Diebe, noch Habgierige, keine Trinker, keine Lästerer, keine Räuber werden das Reich Gottes erben. (1 Korinther 6,9-10)

19 Die Werke des Fleisches sind deutlich erkennbar: Unzucht, Unreinheit, Ausschweifung, 20 Götzendienst, Zauberei, Feindschaften, Streit, Eifersucht, Jähzorn, Eigennutz, Spaltungen, Parteiungen, 21 Neid, maßloses Trinken und Essen und Ähnliches mehr. Ich sage euch voraus, wie ich es früher vorausgesagt habe: Wer so etwas tut, wird das Reich Gottes nicht erben. (Galater 5,19-21)

Draußen bleiben die Hunde und die Zauberer, die Unzüchtigen und die Mörder, die Götzendiener und jeder, der die Lüge liebt und tut. (Offenbarung 22,15)

Die offizielle katholische Lehre sagt dazu:

Wir definieren zudem, dass nach allgemeiner Anordnung Gottes die Seelen der in einer aktuellen Todsünde Dahinscheidenden sogleich nach ihrem Tod zur Hölle hinabsteigen, wo sie mit den Qualen der Hölle gepeinigt werden, und dass nichtsdestoweniger am Tage des Gerichts alle Menschen »vor dem Richterstuhl Christi« mit ihren Leibern erscheinen werden, um Rechenschaft für ihre eigenen Taten abzulegen, »damit ein jeder seinen Lohn empfange für das, was er im Leib Gutes oder Böses getan hat« (2 Kor 5,10). (Konstitution Benedictus Deus von Benedikt XII vom 29.1.1336)

Nach modernistischer katholischer Lehre gäbe es immer noch die Möglichkeit, dass diese Götzendiener im Augenblick ihres Todes sich vom Götzendienst abgewandt hätten. Das wird aber im 2 Makkabäer 12 nicht so dargestellt. Dass man ausgerechnet ein Beispiel von Götzendienern, die nicht in der Gnade und Freundschaft Gottes gestorben sind, heranzieht, um ein „biblisches“ Argument für das Fegefeuer und das Gebet für Verstorbene zu finden, offenbart den Argumentationsnotstand, in dem sich das katholische Lehrgebäude in diesem Punkt befindet.

Es ist nicht angebracht, auf ein eventuell nach dem Tod kommendes Fegefeuer zu hoffen, aus dem heraus man dann doch in den Himmel kommen wird. Die biblische Botschaft lautet:

1 Als Mitarbeiter Gottes ermahnen wir euch, dass ihr seine Gnade nicht vergebens empfangt. 2 Denn es heißt: Zur Zeit der Gnade habe ich dich erhört, am Tag der Rettung habe ich dir geholfen. Siehe, jetzt ist sie da, die Zeit der Gnade; siehe, jetzt ist er da, der Tag der Rettung. (2 Korinther 6,1-2)

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