Vor mehr als einem Monat wurden die sogenannten RKI (Robert Koch Institut) – Protokolle für den Zeitraum zwischen Jänner 2020 und April 2021 veröffentlicht. Journalisten eines alternativen Mediums haben dies durch Gerichtsbeschluss erwirkt. Leider waren diese Protokolle immer noch sehr intensiv geschwärzt. Sie können hier heruntergeladen werden.
Eines dürfte trotz der Schwärzungen klar geworden sein: Die „Corona-Pandemie“ mit allen rechtswidrigen Maßnahmen wurde nicht aufgrund eines medizinischen Notstands ausgerufen, sondern weil sie politisch gewollt war. Einen Überblick über die Anfangszeit von „Corona“, wie er in den RKI-Protokollen zu finden ist, gibt es hier zu lesen. Im Protokoll vom 16.3.2020 (siehe Bild oben) wird eine „Hochskalierung“ der Risikobewertung, die am Wochenende (14.-15.3.) vorbereitet worden sei, angekündigt. Dies sollte geschehen, sobald XXXXXXXXXX das Signal dazu gab. Tatsächlich wurde diese Hochskalierung der Risikobewertung von „mäßig“ auf „hoch“ am 17. März vom RKI bekannt gegeben.
Auf eine Nachfrage des Multipolar-Magazins bei der das RKI vertretenden Anwaltskanzlei nach den Dokumenten, die diese Hochskalierung begründen sollten, war die Antwort:
„Nach Abschluss dieser Prüfung bleibt es dabei, dass keine weiteren Dokumente vorhanden sind, die sich mit der Änderung der Risikobewertung am 17. März 2020 von ‚mäßig‘ auf ‚hoch‘ befassen. (…) Informationen, die nicht vorhanden sind, kann die Beklagte nicht herausgeben.“
Es heißt im Multipolar-Magazin zusammenfassend:
Das Fazit aus all dem: Die Behauptung, das RKI habe die Hochstufung – und damit die Grundlage für Lockdown und Ausnahmezustand – auf Basis wissenschaftlicher Beratungen getroffen, ist nicht länger haltbar. Die Hochstufung erfolgte abrupt, ohne dokumentierten Diskussions- und Beratungsprozess, auf Anweisung eines ungenannten Akteurs.
Das heißt auch: Es ist nun klar, dass die Gerichte in Deutschland, die sich bei ihren Urteilen zur Rechtmäßigkeit der Corona-Maßnahmen darauf verließen, dass die Risikoeinschätzung des RKI wissenschaftlich basiert war – und diese Risikoeinschätzung in den jeweiligen Verfahren eben nicht kritisch überprüften –, einen Fehler begangen haben, dessen Anerkenntnis und Aufarbeitung weiterhin ausstehen.
Somit ist klar: Am Anfang der „Pandemie“ stand eine Lüge. Aufgrund dieser Lüge wurden die Bewegungsfreiheit der Menschen eingeschränkt, wurde Unternehmen ihre Geschäftstätigkeit verboten, wurden Schulen geschlossen, wurden Kinder von Spielplätzen ausgesperrt, wurde den Menschen das Tragen von Staubschutzmasken vorgeschrieben, die laut dem Datenblatt eines Herstellers vor vielen verschiedenen Stäuben oder auch Schimmelpilzen schützen, nicht aber vor Viren, zu denen auch das RKI am 30.10.2020 festgestellt hat:

Menschen wurden genötigt, sich wiederholt einer Behandlung mit einem hochriskanten mit Abtreibung verbundenen Genpräparat auszusetzen, in Österreich sogar durch ein „Impfpflichtgesetz“, das erfreulicherweise dank des Widerstands der Bevölkerung bald wieder zurückgenommen werden musste. Doch der Schaden war angerichtet. Menschen wurden gesundheitlich geschädigt oder sind in Folge der staatlichen Nötigung gestorben. Die „Ungeimpften“ wurden drangsaliert. Es wurde ein Apartheidregime installiert, das die Unbeugsamen aus dem Wirtschaftsleben und der Gesellschaft aussperren wollte. Gnädigerweise war es noch erlaubt, Lebensmittel einzukaufen – natürlich nur, wenn man eine Maske trug. Wollte man Schuhe oder eine Hose erwerben, war es schon vorbei mit der den „Ungeimpften“ „großzügig“ gewährten „Freiheit“. Nach den Worten der österreichischen Verfassungsministerin war es ohnehin „rechtswidrig, in Österreich zu wohnen“. Denn die „Impfpflicht ist der einzige Weg raus aus der Demokratie“, wie es dieselbe Ministerin in einem ungewollten Versprecher verlauten ließ.
Nicht vergessen werden sollte, dass im Rahmen der „Pandemie“ ungeheure Geldmengen den Besitzer gewechselt haben. Allein im kleinen Österreich haben staatliche Stellen mehr als 50 Milliarden Euro umverteilt, davon über 5 Milliarden nur für sinnlose Tests. Einige Krisengewinnler wurden reich. Andere Unternehmer mussten ihre wirtschaftliche Existenz beenden.
Wir dürfen froh und Gott dankbar dafür sein, dass diese Zeit der Willkür und Entrechtung weitgehend vorbei ist. Viele Menschen, die dem staatlichen Druck nachgegeben haben, haben leider mit gesundheitlichen Schäden oder sogar mit ihrem Leben dafür bezahlt. Eine echte Aufarbeitung mit gerichtlichen Konsequenzen für die Verantwortlichen ist bedauerlicherweise nicht so schnell zu erwarten.
Leider hat die staatlich initiierte Panik auch in religiösen Kreisen Unterstützung erfahren. Nicht nur von den „Großkirchen“, von denen man ohnehin nichts anderes erwarten kann, als dass sie sich zu Sprachrohren der jeweils vorherrschenden Ideologie erniedrigen. Man braucht sich nicht wundern, wenn im Wiener Stephansdom eine „Impfstraße“ eingerichtet worden ist, in welchem die abtreibungsverbundenen Präparate verabreicht wurden, oder dass der Wiener Erzbischof gemeint hat, dass der „liebe Gott“ über die „Ungeimpften“ doch „Hirn regnen lassen“ möge.1
Viel trauriger ist, dass auch christliche Gemeinschaften, die grundsätzlich Jesus nachfolgen, Kritiker der staatlich verordneten „Maßnahmen“ gegen die Pandemie als „Verschwörungstheoretiker“ eingeordnet haben. Paulus schreibt in 1 Thessalonicher 5,21:
Prüft alles und behaltet das Gute!
Wenn wir unser Urteil nur auf die Meldungen staatlicher oder staatsnaher Propagandamedien (oder auch Institutionen der Vereinten Nationen, die sich weltweit für Abtreibung und Sexualisierung der Kinder einsetzen) aufbauen, haben wir das nicht getan.
Sollte es nicht zum Nachdenken anregen, wenn die staatlichen Stellen (in Befolgung der Empfehlungen der WHO) nicht gewillt waren, zwischen AN und MIT Corona Verstorbenen zu unterscheiden?
Sollte nicht die staatlich angeordnete Nötigung zu einer „Impfung“, die in direktem Zusammenhang mit der Tötung ungeborener Menschen steht, ein Warnsignal sein, das zeigt, dass hier nicht die Mächte der Wahrheit und des Lebens, sondern die der Lüge und des Todes am Werk sind.
In diesem Fall gilt:
Petrus und die Apostel antworteten: Man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen. (Apostelgeschichte 5,29)
Bewunderung für die Menschen, die sich unter höchster Gefahr geweigert haben, „Heil Hitler“ zu rufen, ist gut. Deswegen sind wir, denen in der Regel viel weniger Gefahr droht, herausgefordert, gegen eine staatliche Obrigkeit, die eine Zweiklassengesellschaft einführt und Menschen zu einer unmoralischen und gefährlichen medizinischen Behandlung nötigt, Widerstand zu leisten. Dieser Widerstand ist auch ein Akt der Liebe denen gegenüber, die nicht die innere Kraft haben, dem staatlichen Druck zu widerstehen und so zu einer unmoralischen Handlung genötigt werden, die in gar nicht so wenigen Fällen zu dauernder Schädigung der Gesundheit oder sogar vorzeitigem Tod geführt hat.
Wir sind verantwortlich für alles, was wir sagen, schreiben und tun. Dadurch stellen wir uns auf die Seite des Lebens oder des Todes. Wir sollten daher dankbar dafür sein, dass es Menschen gab und gibt, die oft mit großen persönlichen Nachteilen (Geldstrafen, Gefängnis, Berufsverbot, Sperre des Bankkontos, Flucht ins Ausland) für die Grundrechte eingetreten sind und sich gegen das staatlich verordnete Unrecht gestellt haben, auch dann, wenn wir manche ihrer Gedanken und Einstellungen nicht teilen. Eine voreilige Einordnung als „Verschwörungstheoretiker“ ist nicht angebracht, wenn es um die Wahrheit geht.
HERR, wer darf Gast sein in deinem Zelt, wer darf weilen auf deinem heiligen Berg? 2 Der makellos lebt und das Rechte tut, der von Herzen die Wahrheit sagt, 3 der mit seiner Zunge nicht verleumdet hat, der seinem Nächsten nichts Böses tat und keine Schmach auf seinen Nachbarn gehäuft hat. (Psalm 15,1-3)