Und diejenigen von euren Frauen, die keine Monatsblutung mehr erwarten, wenn ihr im Zweifel seid, so ist ihre Wartezeit drei Monate; und ebenso derjenigen, die (noch) keine Monatsblutung haben. Diejenigen, die schwanger sind – ihre Frist ist (erreicht), wenn sie mit dem niederkommen, was sie (in ihren Leibern) tragen. Und wer Allah fürchtet, dem schafft Er in seiner Angelegenheit Erleichterung.
(Sure 65,4)
In den Anfangsversen der Sure At-Talaq (die Scheidung) geht es um die Durchführung einer Ehescheidung. Grundsätzliche Gedanken zum Thema Ehescheidung in der Bibel und im Koran habe ich hier zusammengestellt. In Vers 4 geht es um die Wartezeit nach der Scheidung. Diese wurde in Sure 2,28 festgelegt:
Geschiedene Frauen sollen (mit sich) selbst drei Zeitabschnitte abwarten. Und es ist ihnen nicht erlaubt, zu verheimlichen, was Allah in ihrem Mutterleib erschaffen hat, wenn sie an Allah und den Jüngsten Tag glauben.
Durch die Wartezeit vor einer neuen Verehelichung sollte die Vaterschaft eines eventuellen Kindes klargestellt werden. Sure 65,4 beschäftigt sich mit den Fällen, wenn Frauen keine Monatsblutung mehr hatten oder auch wenn sie noch keine Monatsblutung hatten.
Es wird hier vorausgesetzt, dass es möglich war, sich von Mädchen, die die Pubertät noch nicht erreicht hatten, scheiden zu lassen. Das setzt auch voraus, dass die Ehe mit diesen Kindern vollzogen worden war. Sonst hätte eine Wartefrist keinen Sinn.
Der Koran, von dem behauptet wird, das unverfälschte und vollkommene Wort des ewigen Gottes zu sein, heißt damit den Kindesmissbrauch unter dem Vorwand einer „Ehe“ gut. Das wurde auch von den Tafsiren (Korankommentaren) so gesehen.
And as for those of your women who […] in both instances no longer expect to menstruate if you have any doubts about their waiting period their prescribed waiting period shall be three months and also for those who have not yet menstruated because of their young age their period shall also be three months
Und was jene eurer Frauen betrifft, […] die in beiden Fällen nicht mehr erwarten, zu menstruieren, wenn ihr irgendwelche Zweifel über ihre Wartezeit habt, so soll ihre vorgeschriebene Wartezeit drei Monate betragen, und auch für jene, die aufgrund ihres jungen Alters noch nicht menstruiert haben, soll ihre Periode ebenfalls drei Monate betragen. (Tafsir al-Jalalayn)
Was auf den ersten Blick wie eine trockene juristische Regelung für den Ablauf einer Ehescheidung aussieht, enthält den Freibrief für als Ehe getarnten Kindesmissbrauch, wobei man die Mädchen sogar noch im Kindesalter durch Scheidung wieder wegschicken kann. Und das soll das reine und unverfälschte Wort Gottes sein?
Während die von islamischen Apologeten immer wieder vorgebrachten angeblichen Beispiele für Kinderehe in der Bibel einer sorgfältigen Prüfung nicht standhalten, hat der Autor des Korans kein Problem mit der Kinderehe und anschließender Scheidung. Sollte das jenen Muslimen, die sich um ein moralisches Leben bemühen, nicht zu denken geben?
Selig, die rein sind im Herzen; denn sie werden Gott schauen. (Matthäus 5,8)