Es gibt keinen Zwang im Glauben.
(Der Weg der) Besonnenheit ist nunmehr klar unterschieden von (dem der) Verirrung. Wer also falsche Götter verleugnet, jedoch an Allah glaubt, der hält sich an der festesten Handhabe, bei der es kein Zerreißen gibt. Und Allah ist Allhörend und Allwissend.
(Sure 2,256)
Dieser Vers gehört zumindest in Gegenden, wo es nur wenige Muslime gibt, zu den gerne zitierten Texten des Korans. Zeigt er doch, dass der Islam eine Religion der Freiheit ist, der jeder Zwang zum Glauben ferne steht.
Doch wie passt diese Stelle zu anderen Worten des Korans?
O Prophet, mühe dich gegen die Ungläubigen und Heuchler ab und sei hart gegen sie! Ihr Zufluchtsort wird die Hölle sein – ein schlimmer Ausgang!
(Sure 9,73)
Das arabische Wort für „abmühen“ hat dieselbe Wurzel wie das Wort Dschihad.
O die ihr glaubt, kämpft gegen diejenigen, die in eurer Nähe sind von den Ungläubigen! Sie sollen in euch Härte vorfinden. Und wisset, daß Allah mit den Gottesfürchtigen ist! (Sure 9,123)
Kämpft gegen diejenigen, die nicht an Allah und nicht an den Jüngsten Tag glauben und nicht verbieten, was Allah und Sein Gesandter verboten haben, und nicht die Religion der Wahrheit befolgen – von denjenigen, denen die Schrift gegeben wurde -, bis sie den Tribut aus der Hand entrichten und gefügig sind! (Sure 9,29)
Diese Worte aus der neunten Sure zeichnen ein anderes Bild als Sure 2,256. In Sure 9,29 werden die, „denen die Schrift gegeben wurde“, d. h. Juden und Christen, zwar nicht zur Zwangsislamisierung bekämpft, sondern nur zur Unterwerfung und Ausbeutung durch eine Sondersteuer. Dieses „Privileg“ gab es aber nicht für die Götzendiener. Diese mussten den Islam annehmen oder sterben.
Es gibt also eine Spannung, eigentlich einen Widerspruch, zwischen Sure 2,256 und mehreren Versen aus Sure 9.
Nach Sure 4,82 gibt es im Koran, so er von Allah ist, keinen Widerspruch:
Denken sie denn nicht sorgfältig über den Qur’an nach? Wenn er von jemand anderem wäre als von Allah, würden sie in ihm wahrlich viel Widerspruch finden.
Man könnte einwenden, dass ein einziger Widerspruch noch nicht „viel Widerspruch“ sei. Doch ist das doch ein Widerspruch in einem sehr wichtigen Punkt. Außerdem gibt es auch in anderen Punkten Widersprüche, die aber hier nicht das Thema sind.
Die einfachste Lösung wäre, den logischen Schluss zu ziehen, dass der Koran nicht von Gott ist.
Islamische Logik hat aber für den Fall, dass es trotz der Widerspruchslosigkeit des Korans einen Widerspruch geben sollte, einen Ausweg im Prinzip der Abrogation gefunden. Im Fall unterschiedlicher Aussagen zählt der später „herabgesandte“ Vers. Da der Koran die Suren und Verse nicht in chronologischer Reihenfolge bringt, müssen da die Spezialisten ans Werk, die wissen, wann und zu welcher Gelegenheit welcher Text „herabgesandt“ wurde. In diesem konkreten Fall ist es einfacher, weil nach allgemeiner Ansicht die neunte Sure die zeitlich gesehen vorletzte Sure ist. Nur die kurze 110. Sure wurde noch später als letzte Sure „herabgesandt“.
Also scheint die Sache klar zu sein. Es gelten die Texte der neunten Sure, durch welche Sure 2,256 abrogiert wurde. Das ist auch die Lösung mancher islamischer Gelehrter. Bereits ʿAbdallāh ibn Masʿūd, einer der Gefährten Mohammeds, soll das so verstanden haben.
Andere Gelehrte dachten in diesem Fall nicht an Abrogation, sondern, dass Sure 2,256 sich nur auf Juden und Christen bezieht, nicht aber auf die Götzendiener, die man zur Übernahme des Islams zwingen kann. Juden und Christen sollten nur bis zur Unterwerfung bekämpft, nicht aber zur Annahme des Islam gezwungen werden.
Für andere wiederum hatte dieser Vers nur eine Bedeutung in konkreten Situationen zur Zeit Mohammeds, als die Ansar, die Anhänger Mohammeds in Yathrib, dem späteren Medina, ihre Kinder nicht zwingen sollten, den Islam anzunehmen. Diese Erklärung führt aber auch dazu, dass Sure 2,256 heute bedeutungslos ist.
Nicht in Übereinstimmung mit diesem Vers ist auch die Todesstrafe für Abfall vom Islam, die zumindest, was die Männer betrifft, von allen islamischen Rechtsschulen gelehrt wird. Auch wenn die koranische Basis dafür schwach ist (Sure 9,11-12 und 2,217), ist das Todesurteil für Apostaten in der Tradition stark verankert. Ein Beispiel ist Buchari 6922:
Ikrima erzählte: Einige Zanadiqa (Atheisten) wurden zu Ali gebracht, und er verbrannte sie. Die Nachricht über dieses Geschehen erreichte Ibn Abbas, der sagte: „An seiner Stelle hätte ich sie nicht verbrannt, da Allahs Gesandter es verboten hat, indem er sprach: ‚Strafe niemand mit Allahs Strafe (dem Feuer).‘ Ich hätte sie getötet nach der Aussage des Gesandten Allahs: ‚Wer seine islamische Religion gewechselt hat, soll getötet werden.'“
Das islamische Recht hat in Bezug auf die Bestrafung Abgefallener Sure 2,256 nicht als Autorität gesehen.
Wenn also Muslime in Europa mit Vorliebe diesen Vers zitieren, lassen sie das islamische Verständnis dieses Verses außer Acht oder verschweigen dieses bewusst.
Wahre Freiheit findet man nicht im Islam, sondern allein bei Jesus Christus, der von der Sünde freimachen kann, etwas, was Mohammed nicht einmal in seinem eigenen Leben geschafft hat.
34 Jesus antwortete ihnen: Amen, amen, ich sage euch: Wer die Sünde tut, ist Sklave der Sünde. […] 36 Wenn euch also der Sohn befreit, dann seid ihr wirklich frei. (Johannes 8,34.36)
Zu dieser Freiheit kann man nicht gezwungen werden. Jeder ist eingeladen, sie aus freier Entscheidung als Gottes Geschenk anzunehmen.