Gelten in Österreich Lebensschützer als verfassungsfeindliche Extremisten?

Im kürzlich vom österreichischen Bundesministerium für Inneres herausgegebenen Verfassungsschutzbericht 2025 findet sich zwischen den bekannten Phänomenbereichen „Rechtsextremismus“ und „Linksextremismus“ eine für mich neue Kategorie des „Heterodoxen Extremismus“. In der Definition dieses heterodoxen Extremismus heißt es auf Seite 49 des Berichts:

Unter „Heterodoxem Extremismus“ (HEX) wird eine neuartige, eigenständige und stark heterogene Form von Extremismus verstanden, die sich nicht im Sinne der herkömmlichen politischen Klassifikation unter den Begriffen Links- oder Rechtsextremismus subsumieren lässt. Diese neue Form des Extremismus ist im Zuge des COVID-19-Protestgeschehens entstanden, als es zu engen, personellen Vernetzungen zwischen unterschiedlichsten Akteurinnen und Akteuren, beispielsweise aus dem staatsfeindlichen Milieu, der Esoterik, aus Sekten, dem Rechtsextremismus, der Impf- und Abtreibungsgegnerschaft, sowie zu einer Vermischung der inhaltlichen Ausrichtungen derselben gekommen ist. Heterodoxer Extremismus dient dabei als Sammelbegriff zur Bezeichnung von extremistischen Strömungen, Szenen, Milieus, Gruppierungen, Protestbewegungen und Vereinen, deren verbindendes ideologisches Element die grundsätzliche Ablehnung demokratischer/bestehender staatlicher Strukturen sowie der Glaube an (antisemitische) Verschwörungsnarrative ist.

Es wird nicht ausdrücklich gesagt, dass Abtreibungsgegnerschaft an sich schon extremistisch ist, aber man bewegt sich als Lebensschützer zumindest in einem Umfeld, das von „heterodoxem“ Extremismus nicht weit entfernt sein könne. Wenn man dann noch dazu die Corona-Impfungen abgelehnt hat, die ja in direktem Zusammenhang mit Abtreibung stehen, oder sogar gewagt hat, die Corona-Maßnahmen zu kritisieren, da diese einen massiven Angriff auf die Grund- und Freiheitsrechte dargestellt haben, ist man wohl noch näher an diesem „Extremismus“, auch wenn man sich in seinen Aktivitäten völlig friedlich und gewaltlos verhalten hat.

Die im Bericht gewählte Formulierung ist sehr allgemein und unkonkret. Aber es wird der Eindruck erweckt, dass es die normale und rechtskonforme Haltung sei, die Tötung ungeborener Kinder im Mutterleib zu befürworten. Wenn sich da jemand für den Schutz des Lebensrechts der schwächsten aller Menschen einsetzt, macht er sich verdächtig. Man gerät in den Verdacht, die bestehenden demokratischen und staatlichen Strukturen abzulehnen. Als Verschwörungstheoretiker gilt man ja ohnehin.

Das Innenministerium wird von einem Minister der Österreichischen Volkspartei geführt, einer Partei, die 1974 gegen die Einführung der Fristenlösung gestimmt hat. Diese Partei, die sich immer noch auf „christliche Wurzeln“ beruft, hat aber seither die Seiten gewechselt. Das wurde etwa auch darin sichtbar, dass die Führung des Parlamentsclubs dieser Partei vor kurzem bei einer Debatte um „Schutzzonen“ vor Abtreibungskliniken einer eigenen Abgeordneten, die für den Lebensschutz sprechen wollte, das Wort verboten hat (nachzulesen hier gegen Ende des Artikels).

Wo steht eine Regierung, ein Minister, ein Verfassungsschutz, der in einer öffentlichen Publikation den unbewiesenen Verdacht erweckt, dass Menschen, die sich immer friedlich und gewaltfrei für das Lebensrecht der Schwächsten einsetzen, nicht weit weg vom Extremismus sein können?

Wehe denen, die das Böse gut und das Gute böse nennen, die die Finsternis zum Licht und das Licht zur Finsternis machen, die das Bittere süß und das Süße bitter machen. (Jesaja 5,20)

1 Vor allem fordere ich zu Bitten und Gebeten, zu Fürbitte und Danksagung auf, und zwar für alle Menschen, 2 für die Herrscher und für alle, die Macht ausüben, damit wir in aller Frömmigkeit und Rechtschaffenheit ungestört und ruhig leben können. 3 Das ist recht und wohlgefällig vor Gott, unserem Retter.
(1 Timotheus 2,1-3)

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