Am Wiener Landesgericht befindet sich diese Erinnerungstafel:

Österreichs Weg zur Abschaffung der Todesstrafe
| 1919 | Abschaffung der Todesstrafe im ordentlichen Verfahren |
| 1933/34 | Wiedereinführung der Todesstrafe |
| 1950 | Letzte Hinrichtung in Österreich, neuerliche Abschaffung der Todesstrafe |
| 1968 | Verfassungsmäßiges Verbot von Todesstrafe und Standgerichten |
Die Tafel müsste ergänzt werden:
| 1975 | Einführung der Fristenlösung, die bisher bis zu 3 Millionen Opfer forderte |
Ist es nicht traurig, dass in unserem Land zwar das Leben von Kriminellen geschützt wird, nicht aber das Leben unschuldiger ungeborener Kinder?
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