In Österreich wurde ein Gynäkologe zur Zahlung von ca. 76.500 Euro verpflichtet, weil er eine Fehlbildung an einem Fötus nicht erkannt hat. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat dieses Urteil bestätigt.
Ein Elternpaar hatte geklagt, da sie sich angesichts der schweren körperlichen Behinderung des Kindes bei Aufklärung durch den Arzt für einen Schwangerschaftsabbruch entschieden hätten, berichtete der OGH am Donnerstag.
Der OGH sprach von einer Judikaturwende zu „wrongful birth“ und „wrongful conception“. In beiden Fällen wäre die Geburt des Kindes unterblieben, hätte der Arzt nicht sorgfaltswidrig gehandelt, so die Begründung. (Quelle: Kurier)
Im österreichischen „Rechtsstaat“ wird ein Arzt verurteilt, weil er nicht alles getan hat, damit „lebensunwertes Leben“ rechtzeitig vernichtet werden kann.
Natürlich sollte den Eltern eines behinderten Kindes jede erdenkliche Hilfe zuteilwerden. Wenn man bedenkt, dass Österreich im Zusammenhang mit „Corona“ mehr als 50 Milliarden Euro (für nutzlose Tests und Masken, für hochriskante mit Abtreibung verbundene Genpräparate, zur Stützung der Wirtschaft wegen unnötiger Verpflichtung zu Geschäftsschließungen [„Lockdowns“] …) ausgegeben hat, müsste eigentlich ausreichend Geld für die Unterstützung von Eltern behinderter Kinder vorhanden sein …
Heute vor fünfzig Jahren, am 23. Jänner 1974, hat der Österreichische Nationalrat in einem Beharrungsbeschluss die Fristenlösung eingeführt. Allen ungeborenen Kindern wurde in den ersten drei Monaten ihres jungen Lebens der Schutz ihres grundlegenden Rechts auf Leben genommen. Kinder mit Verdacht auf eine schwere geistige oder körperliche Behinderung können sogar während der gesamten Schwangerschaft bis zur Geburt straffrei getötet werden.
Ein behindertes Kind gilt als Schadensfall. Der Arzt, der die Behinderung nicht entdeckt hat und deswegen die zeitgerechte Tötung dieses Kindes verhindert hat, ist schadenersatzpflichtig. In was für einer perversen Gesellschaft leben wir? Ist die vorgeburtliche Tötung behinderter Kinder mittlerweile Bürgerpflicht?
Wehe denen, die das Böse gut und das Gute böse nennen, die die Finsternis zum Licht und das Licht zur Finsternis machen, die das Bittere süß und das Süße bitter machen. (Jesaja 5,20)