Wieder ein Schlag gegen das Leben

Heute hat der österreichische Nationalrat das „Sterbeverfügungsgesetz“ beschlossen. Dadurch wird in (vorläufig?) engen Grenzen erlaubt, dass sich ein leidender nicht mehr lebenswilliger Mensch in der Apotheke ein tödliches Medikament besorgen oder besorgen lassen kann, das er allerdings selbst einnehmen muss. Sogar Politiker, die letztlich auch dafür gestimmt haben, haben von einem „Dammbruch“ gesprochen. Es ist ein weiterer Schritt in der Kultur des Todes.

Notwendig wurde eine Lösung, weil der Verfassungsgerichtshof vor einem Jahr das Verbot der Beihilfe zur Selbsttötung als „verfassungswidrig“ aufgehoben hat. Das war ein weiterer Schritt eines ideologisch motivierten Gerichtshofs, der bereits 1974 „erkannt“ hat, dass das Recht auf Leben nicht für alle Menschen gilt. Ungeborene Menschen dürfen seit 1975 getötet werden.

Es wäre auch möglich gewesen, das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs durch eine Änderung der Verfassung zunichtezumachen. Wenn die Verfassung das Leben des Menschen absolut schützt, kann auch ein lebensfeindlicher Verfassungsgerichtshof nichts daran ändern. Doch da hat offensichtlich der Wille des Gesetzgebers gefehlt.

Fast ein halbes Jahrhundert nachdem der Gesetzgeber und der höchste Gerichtshof das Leben der Allerjüngsten nicht mehr als schützenswert betrachtet haben, kommt nun der Angriff auf das Leben der Alten und Gebrechlichen. Gerade alte und kranke Menschen können sich als Last für ihre Umgebung fühlen, vielleicht sogar in diese Gedanken gedrängt werden. Was dann anscheinend der eigene Wille ist, kann auch durch den Druck anderer hervorgerufen worden sein.

Eine gottlose Gesellschaft hat Gott, dem einzigen Herrn über Leben und Tod, den Krieg erklärt. Das geht immer zu Lasten der Menschen. Respekt vor dem Leben hat als Grundlage den Respekt vor Gott, dem Schöpfer des Lebens.

Denn bei dir ist die Quelle des Lebens, in deinem Licht schauen wir das Licht. (Psalm 36,10)

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