„Freiheit zur Abtreibung“ auch in der Verfassung Luxemburgs

Dem Vorbild Frankreichs folgend hat nun auch das Großherzogtum Luxemburg die „Freiheit“ zur Abtreibung in seiner Verfassung verankert. Am 16. Juni 2026 stimmte die Abgeordnetenkammer mit 51 gegen sechs Stimmen bei zwei Enthaltungen für diese Verfassungsänderung. Auch die mit 21 Abgeordneten vertretene „Christlich-Soziale Volkspartei“ (CSV) trug die verfassungsrechtliche Verankerung der „Freiheit“ zur Tötung unschuldiger Menschen mit. Es soll auf das Drängen der CSV zurückgehen, dass in der Verfassung nicht vom „Recht“ auf Abtreibung, sondern wie in Frankreich von einer „Freiheit“ zur Abtreibung die Rede ist. Diese Wortwahl mag etwas harmloser klingen, ändert aber an der traurigen Wirklichkeit nichts. Die „Freiheit“, ungeborene Menschen, die nach dem Bild Gottes geschaffen worden sind, zu töten, ist nicht viel besser als das „Recht“ auf Tötung Unschuldiger.

Die Änderung wird in Artikel 15 festgehalten.1 Nach meiner Auffassung widerspricht diese nicht nur dem grundlegenden Recht auf Leben, sondern auch der Verfassung selbst, wo es heißt:

Artikel 12
Die Würde des Menschen ist unantastbar.

Artikel 13
(1) Jeder hat das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit.
(2) Niemand darf der Folter oder unmenschlichen oder erniedrigenden Strafen oder Behandlungen unterworfen werden.
Die Todesstrafe darf nicht eingeführt werden.

Artikel 15
(5) Das Wohl des Kindes ist in allen Entscheidungen, die es betreffen, vorrangig zu berücksichtigen.
[…]
Jedes Kind hat Anspruch auf den Schutz, die Maßnahmen und die Fürsorge, die für sein Wohlergehen und seine Entwicklung notwendig sind.

Ausgerechnet in dem Artikel, der das Wohl des Kindes und dessen Anspruch auf Schutz festlegt, wird nun die „Freiheit“ zur Tötung ungeborener Kinder festgeschrieben.

Schwerverbrecher dürfen nicht mit dem Tod bestraft werden, unschuldige Kinder, deren einziges „Vergehen“ in ihrer ungewollten Existenz besteht, aber schon.

Wie auch in der französischen Verfassung wird die Abtreibung „interruption volontaire de grossesse“ eine freiwillige Unterbrechung der Schwangerschaft genannt. Eine Abtreibung ist keine „Unterbrechung“ einer Schwangerschaft, die später einmal wieder fortgesetzt werden kann, sondern die Tötung eines menschlichen Wesens.

Wieder einmal gehen Lüge und Mord Hand in Hand (vergleiche Johannes 8,44).

Wie tief ist eine Gesellschaft gesunken, die in der Verfassung eines Staates ausdrücklich die Freiheit verankert, die schwächsten ihrer Glieder zu töten? Die Tötung unschuldiger Kinder wird im wichtigsten Dokument eines Staates festgeschrieben. Wir leben in wahrhaft mörderischen und verlogenen Zeiten. Die „westlichen Werte“ stehlen dem „Westen“ seine Zukunft.

Es bedarf einer tiefgreifenden Umkehr zum Gott des Lebens.

Eine so wünschenswerte, aber derzeit leider in weite Ferne gerückte Wiederherstellung des gesetzlichen Schutzes des Rechts auf Leben der schwächsten aller Menschen wäre ein wichtiger Schritt, stellt in sich aber noch keine Lösung der Abtreibungsproblematik dar.

Eine gesunde Gesellschaft unterstützt (auch werdende) Mütter und ihre Kinder in jeder erdenklichen Weise. Es bedarf einer Willkommenskultur für Kinder, die keine Last, sondern ein kostbares Geschenk Gottes sind.

Keine Mutter soll allein gelassen werden, nicht in Luxemburg, nicht in Österreich oder sonst irgendwo auf der Welt. Jedes Kind ist in Gottes Augen vom ersten Augenblick seines Lebens an kostbar. Es soll auch für uns kostbar sein.

13 Du selbst hast mein Innerstes geschaffen, hast mich gewoben im Schoß meiner Mutter. 14 Ich danke dir, dass ich so staunenswert und wunderbar gestaltet bin. Ich weiß es genau: Wunderbar sind deine Werke. (Psalm 139,13-14)


  1. In der heute (21.6.2026) abgerufenen Online-Version ist die Verfassungsänderung noch nicht sichtbar. 

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