Über das Gewissen eines Bundeskanzlers

Auf die Frage einer Abgeordneten zum Deutschen Bundestag

„Ich frage Sie, ob Sie es mit Ihrem Gewissen vereinbaren können, Frau … zu wählen, für die die Würde eines Menschen nicht gilt, wenn er nicht geboren ist? Frau … hat gesagt, dass ein(em) Kind, das neun Monate alt ist, zwei Minuten vor der Geburt keine Menschenwürde zukommt. Können Sie es mit Ihrem Gewissen vereinbaren, diese Frau zu wählen, wissend, dass vermutlich diese Dame in Kürze über die Abschaffung des (§) 218 abstimmen wird?“

antwortete der derzeitige von der „Christlich-demokratischen Union“ gestellte Bundeskanzler Friedrich Merz:

„[…] Aber auf Ihre hier gestellte Frage ist meine ganz einfache Antwort Ja.“

(Quelle)

Es ging um die Wahl einer Frau zur Verfassungsrichterin, für die ungeborene Menschen keine Menschenwürde haben, einer Frau, die auch in der Vergangenheit im Zusammenhang mit Corona kein Problem damit hatte, die Würde bereits geborener Menschen anzutasten.

Es ist in diesem Fall irrelevant, wer die Fragestellerin war. Ein Spitzenpolitiker einer sich immer noch „christlich“ nennenden Partei hat auf jeden Fall klar ausgedrückt, dass für ihn Menschenleben nichts zählen, wenn es um Parteitaktik und Macht geht. Hat dieser Mann kein Gewissen?

Im übrigen hat in Österreich bereits vor über einem halben Jahrhundert, am 11. Oktober 1974, der Verfassungsgerichtshof im „Fristenlösungserkenntnis“ erkannt, dass nur geborene Menschen das Recht auf Leben haben. Unser VfGH war ein Vorreiter in dieser tödlichen Gewissenlosigkeit. Nur ist zu befürchten, dass in Deutschland die Folgen dieser Gewissenlosigkeit noch schlimmer sein werden, als sie es in Österreich bisher waren.

Noch etwas habe ich beobachtet unter der Sonne: An der Stätte, wo man Urteil spricht, geschieht Unrecht; an der Stätte, wo man gerechtes Urteil sprechen sollte, geschieht Unrecht. (Kohelet 3,16)

Land, Land, Land, höre das Wort des HERRN! (Jeremia 22,29)

 

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