Am 29. November 1973 hat der österreichische Nationalrat mit 93 gegen 88 Stimmen die „Fristenlösung“ beschlossen. Damit wurde ungeborenen Menschen in den ersten drei Monaten ihres Lebens der staatliche Schutz ihres Rechts auf Leben genommen. Menschen mit Verdacht auf Behinderung dürfen sogar bis zu ihrer Geburt getötet werden.
Seit 50 Jahren wird in Österreich wieder zwischen lebenswertem und lebensunwertem Leben unterschieden.
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Der HERR sprach: Was hast du getan? Das Blut deines Bruders erhebt seine Stimme und schreit zu mir vom Erdboden. (Genesis 4,10)