Beim heutigen Marsch fürs Leben in Wien hat ein Vortragender auf § 22 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs (ABGB) hingewiesen.
Selbst ungeborne Kinder haben von dem Zeitpuncte ihrer Empfängniß an, einen Anspruch auf den Schutz der Gesetze. In so weit es um ihre und nicht um die Rechte eines Dritten zu thun ist, werden sie als Geborne angesehen; ein todtgebornes Kind aber wird in Rücksicht auf die ihm für den Lebensfall vorbehaltenen Rechte so betrachtet, als wäre es nie empfangen worden.
Nach diesem Gesetz, das seit 1.1.1812 in Kraft ist, haben alle ungeborenen Kinder ab dem Zeitpunkt der Empfängnis einen Anspruch darauf, durch die Gesetze geschützt zu werden. Durch Beschluss der Fristenlösung hat der österreichische Nationalrat am 29. November 1973 ungeborenen Kindern in den ersten drei Monaten ihres Lebens diesen Anspruch auf Schutz weggenommen. Kindern, bei denen ein Verdacht auf Behinderung besteht, wurde dieser gesetzliche Schutz sogar für die gesamte Lebenszeit bis zu ihrer Geburt gestohlen.
Der Gesetzgeber hat nicht nur gegen Ethik und Moral entschieden. Er hat auch immer noch geltendes Recht gebrochen. Dieser Rechtsbruch, der am 1.1.1975 in Kraft getreten ist, besteht bis heute.
Seither wurden durch diesen Rechtsbruch mindestens 1,4 Millionen ungeborene Menschen ihres grundlegenden Rechts auf Leben beraubt. Ein Ende ist nicht in Sicht.
Noch etwas habe ich beobachtet unter der Sonne: An der Stätte, wo man Urteil spricht, geschieht Unrecht; an der Stätte, wo man gerechtes Urteil sprechen sollte, geschieht Unrecht. (Kohelet 3,16)
Wehe denen, die das Böse gut und das Gute böse nennen, die die Finsternis zum Licht und das Licht zur Finsternis machen, die das Bittere süß und das Süße bitter machen. (Jesaja 5,20)