Das EU-Parlament – ein Ort des Todes

Nachdem bereits am 24. Juni 2021 das Parlament der Europäischen Union die vorgeburtliche Kindstötung zu einem „Menschenrecht“ erklärt hat (siehe hier), ging es gestern, am 11. April 2024, noch einen Schritt weiter und forderte die »Aufnahme des Rechts auf Abtreibung in die Charta der Grundrechte der EU«. Dieser rechtlich nicht bindende Entschließungsantrag wurde mit 336 gegen 163 Stimmen bei 39 Enthaltungen angenommen. Die mörderische Entscheidung des französischen Parlaments, die „garantierte Freiheit der Frauen, einen Schwangerschaftsabbruch vorzunehmen“, in die Verfassung aufzunehmen (siehe hier), war wohl Wasser auf die Mühlen der Lebensfeinde im EU-Parlament.

Den Kern des Antrags bildete die Forderung nach Revision von Artikel 3 wie folgt:

Artikel 3

Recht auf Unversehrtheit und körperliche Selbstbestimmung

2a. Jeder Mensch hat das Recht auf körperliche Selbstbestimmung, auf einen freien, informierten, umfassenden und allgemeinen Zugang zu sexueller und reproduktiver Gesundheit und den damit verbundenen Rechten sowie zu allen damit zusammenhängenden Gesundheitsdienstleistungen ohne Diskriminierung, einschließlich sicherer und legaler Abtreibung;

Unter dem Titel „körperliche Selbstbestimmung“ soll ungeborenen Menschen das Recht auf ihre körperliche Selbstbestimmung durch vorgeburtliche Tötung genommen werden. Im Namen von „reproduktiver Gesundheit“ werden unschuldige Menschen geschlachtet. Es gibt auch keine „sichere Abtreibung“. Bei jeder Abtreibung stirbt mindestens ein Mensch. Der ungeborene Mensch ist nach der Abtreibung „sicher“ tot. Es ist einfach eine durch und durch verlogene Argumentation. Doch wie sollte man von Menschen, die das Lebensrecht mit Füßen treten, so etwas wie Wahrheit erwarten?

Polen und Malta, die einzigen EU-Mitgliedsstaaten, in denen das Recht der Menschen auf Leben auch vor der Geburt noch geschützt wird, werden aufgefordert,

[…] ihre Gesetze und sonstigen Maßnahmen in Bezug auf Verbote und Beschränkungen von Abtreibungen aufzuheben; […]

Nach Ansicht der Mehrheit der EU-Parlamentarier darf es nicht geduldet werden, dass es Staaten gibt, die ihre ungeborenen Kinder vor dem Tod schützen.

Tod und Lüge sind offensichtlich die zentralen „Werte“ dieser EU. Diese mörderische Gesellschaft wird nicht lange bestehen können. Sie zerstört ihre eigene Zukunft.

Land, Land, Land, höre das Wort des HERRN! (Jeremia 22,29)

Hier gibt es eine Liste aller Abgeordneten, die für das „Menschenrecht“ auf Tötung „unwerten“ Lebens gestimmt haben.

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